Kontakt
Ihre
Meinung
03.11.2022 - Allgemein

Energiekosten

Kosten für Energie: Die Kosten für die Beheizung der Unterkunft sowie die Nebenkosten übernimmt das Jobcenter im angemessenen Rahmen. Bitte heizen Sie in Zeiten von Gasmangel und damit steigenden Kosten für Energie sorgsam und rücksichtsvoll. Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Stadt Worms (Link: https://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/klima-und-umwelt/Energie/Energieberatung.php) oder den Stromsparcheck der Caritas (Link: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/stromspar-check-hilft-dir-beim-sparen)

Hier finden Kunden, die bereits Leistungen des Jobcenters erhalten, weitere Informationen (Infoschreiben_Kunden)

Hier finden Menschen, die noch keine Leistungen des Jobcenters erhalten, weitere Informationen Borschüre_Energie

    Kontakt

    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

      Allgemeiner Hinweis:
      Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Rufen Sie uns an
      Terminwünsche
      können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
      Mit Termin von Mo.- Do. von 07:30 – 16:00 Uhr und Fr. 07.30 – 12.00 Uhr Bei Notfällen ohne Termin von Mo.- Fr. von 07:30 – 10:00 Uhr
      Senden Sie uns eine Mail

      oder nutzen Sie unser Kontaktformular