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Bildung & Teilhabe

Spezielle Förderangebote für Ihre Kinder

Wofür wird die Unterstützung geleistet?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrt für Schüler:innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Persönlicher Schulbedarf für Schüler:innen,
  • Schülerbeförderung für Schüler:innen,
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung für Schüler:innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege besuchen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder- und Jugendliche, die das 18. Lebensjahres noch nicht vollendet haben, Schüler:innen sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind und
  • eine allgemeinbildende Schule oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Bedarf für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schüler:innen).

Wenn Sie Fragen haben sollten, beraten wir Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns einfach an.

Was ist zu tun, um die Leistung zu erhalten?

Je nachdem, welche finanzielle Unterstützung Ihre Familie bereits erhält, steht Ihnen auch die entsprechende Behörde zur Seite.

Wenn Ihre Familie Bürgergeld oder Sozialgeld erhält: Jobcenter Worms.

Wenn Ihre Familie Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhält:

Wofür wird die Unterstützung geleistet?
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Was ist zu tun, um die Leistung zu erhalten?

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind die folgenden Bedarfe automatisch beantragt:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • Meine Tochter/Sohn benötigt Mittagsverpflegung für die Staudinger-Grundschule.
  • Elternbrief der Schule für anstehende Klassenfahrten.
  • Ihre Mitteilung, dass für Ihr Kind /Kinder Kosten für Mitgliedsbeiträge im Verein, Ferienfreizeit usw. anfallen.
  • Wenn Ihr Kind/Ihre Kinder/Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen möchte, melden Sie sich bitte bei uns (bzw. bei der zuständigen Stelle).

Wie hoch sind die Leistungen?

  • Bei Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (Schule und Kita): In diesen Fällen werden die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. Taschengeld gehört nicht dazu.
  • Hefte, Stifte und anderer Schulbedarf: Für diesen Bedarf sind derzeit insgesamt 195 Euro für das Schuljahr vorgesehen. Dabei unterteilen sich diese 195 Euro in zwei Zahlungen: 130 Euro zum 1. August eines Jahres und 65 Euro zum 1. Februar eines Jahres.
  • Schulbeförderung mit Bus, Bahn und anderen Verkehrsmitteln: Der Weg zur Schule ist nicht für alle gleich. Daher wird die finanzielle Unterstützung individuell ermittelt. Treten Sie mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und lassen Sie sich beraten.
  • Nachhilfeunterricht und andere Lernförderung: Auch in diesem Fall werden die Leistungen individuell ermittelt. Dabei werden die ortsüblichen Preise für die Förderung berücksichtigt.
  • Gemeinsame Mittagessen an Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen: Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden in voller Höhe übernommen.
  • Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote: Die finanzielle Unterstützung für diese Bereiche beläuft sich auf pauschal 15 Euro monatlich.

    Kontakt

    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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      können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
      Mit Termin von Mo.- Do. von 07:30 – 16:00 Uhr und Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
      Bei Notfällen ohne Termin von Mo.- Fr. von 08:30 – 11:00 Uhr
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