Spezielle Förderangebote für Ihre Kinder
Wofür wird die Unterstützung geleistet?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrt für Schüler:innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Persönlicher Schulbedarf für Schüler:innen,
- Schülerbeförderung für Schüler:innen,
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung für Schüler:innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege besuchen,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder- und Jugendliche, die das 18. Lebensjahres noch nicht vollendet haben, Schüler:innen sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind und
- eine allgemeinbildende Schule oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Bedarf für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schüler:innen).
Wenn Sie Fragen haben sollten, beraten wir Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns einfach an.
Was ist zu tun, um die Leistung zu erhalten?
Je nachdem, welche finanzielle Unterstützung Ihre Familie bereits erhält, steht Ihnen auch die entsprechende Behörde zur Seite.
Wenn Ihre Familie Bürgergeld oder Sozialgeld erhält: Jobcenter Worms.
Wenn Ihre Familie Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhält:
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind die folgenden Bedarfe automatisch beantragt:
- Meine Tochter/Sohn benötigt Mittagsverpflegung für die Staudinger-Grundschule.
- Elternbrief der Schule für anstehende Klassenfahrten.
- Ihre Mitteilung, dass für Ihr Kind /Kinder Kosten für Mitgliedsbeiträge im Verein, Ferienfreizeit usw. anfallen.
- Wenn Ihr Kind/Ihre Kinder/Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen möchte, melden Sie sich bitte bei uns (bzw. bei der zuständigen Stelle).
Wie hoch sind die Leistungen?
- Bei Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (Schule und Kita): In diesen Fällen werden die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. Taschengeld gehört nicht dazu.
- Hefte, Stifte und anderer Schulbedarf: Für diesen Bedarf sind derzeit insgesamt 195 Euro für das Schuljahr vorgesehen. Dabei unterteilen sich diese 195 Euro in zwei Zahlungen: 130 Euro zum 1. August eines Jahres und 65 Euro zum 1. Februar eines Jahres.
- Schulbeförderung mit Bus, Bahn und anderen Verkehrsmitteln: Der Weg zur Schule ist nicht für alle gleich. Daher wird die finanzielle Unterstützung individuell ermittelt. Treten Sie mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und lassen Sie sich beraten.
- Nachhilfeunterricht und andere Lernförderung: Auch in diesem Fall werden die Leistungen individuell ermittelt. Dabei werden die ortsüblichen Preise für die Förderung berücksichtigt.
- Gemeinsame Mittagessen an Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen: Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden in voller Höhe übernommen.
- Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote: Die finanzielle Unterstützung für diese Bereiche beläuft sich auf pauschal 15 Euro monatlich.