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„Jobcenter Worms – gemeinsam neue Wege beschreiten"

Willkommen bei uns im Jobcenter Worms

Das Jobcenter Worms ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Es unterstützt erwerbsfähige, hilfebedürftige Wormser:innen durch Geldleistungen und durch vielfältige Beratungs-, Förder-, und Vermittlungsangebote zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.

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Unsere Standorte

Schönauer Str. 2
67547 Worms
Öffnungszeiten:Mit Terminvereinbarung
Mo-Do: 07:30 – 16:00 Uhr
Fr : 07:30 – 12:00 Uhr

In Notsituationen auch ohne Terminvereinbarung
Mo-Fr: 07:30 – 10:00 Uhr

ab 19.8.24:
Mo-Fr: 8.30 bis 11.00 Uhr

Kontakt:
Telefon: 06241 / 906555
Fax: 06241 / 906522
jobcenter-worms@jobcenter-ge.de

Jugendberufsagentur
Von-Steuben-Strasse 4-6
67549 Worms

Öffnungszeiten Servicepoint
Mo-Do: 12:00 – 16:00 Uhr
Fr : Mit Terminvereinbarung

Die JuBA Hotline ist zu den regulären Öffnungszeiten unter 06241 / 853 5610 erreichbar.

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    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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      können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
      Mit Termin von Mo.- Do. von 07:30 – 16:00 Uhr und Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
      Bei Notfällen ohne Termin von Mo.- Fr. von 08:30 – 11:00 Uhr
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