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Das Jobcenter ist eine Behörde. Sie hilft Menschen, die keine Arbeit haben oder wenig Geld verdienen.

Welche Hilfen Sie vom Jobcenter erhalten können, lesen Sie hier.

Sie lesen hier auch, was Sie tun müssen, damit Sie diese Hilfen erhalten. Bitte lesen Sie alles genau durch.

Im Gesetz steht, welche Hilfen es gibt. Das Gesetz heißt: Sozialgesetzbuch 2.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, heißt das Geld Arbeitslosengeld 2.

Wir helfen Ihnen auch bei der Arbeitssuche.
Das ist unser gemeinsames Ziel

Warum ist das unser Ziel? Wenn Sie eine Arbeit oder einen Ausbildungs-Platz finden, können Sie das Geld zum Leben selbst verdienen. Sie brauchen dann keine Hilfe vom Jobcenter mehr.

Damit Sie Hilfe vom Jobcenter bekommen können, müssen Sie sich In einem ersten Schritt persönlich beim Jobcenter vor Ort anmelden.

Danach bekommen Sie einen Brief vom Jobcenter. In dem Brief steht, wer Ihr Berater ist.

Die Berater beim Jobcenter heißen Arbeitsvermittler. Die Abkürzung dafür ist AV.

Das Jobcenter berät Sie persönlich und hilft Ihnen…

  • eine Arbeit zu finden
  • einen Praktikumsplatz zu finden
  • einen Ausbildungsplatz zu finden
  • eine Umschulung zu finden

Das Jobcenter hilft Ihnen auch bei Bewerbungen, mit…

  • Tipps für eine gute Bewerbung
  • Geld für eine Bewerbungsmappe und für Briefmarken
  • Geld für die Fahrt zum Bewerbungsgespräch

Vielleicht haben Sie aber auch eine Idee für eine selbstständige Arbeit? Dann fragen Sie uns! Wir beraten Sie, ob das geht.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit vielen anderen Angeboten, beispielsweise:

  • Deutschkursen
  • psychologische Beratung
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • berufliche Reha: Wenn Sie einen Unfall oder eine Krankheit hatten

Aber Achtung! Damit wir Ihnen helfen können, müssen Sie mit dem Jobcenter zusammenarbeiten.

Dazu gehören mehrere Dinge:

  • Pünktlichkeit
    Kommen Sie immer pünktlich zu Terminen beim Jobcenter.
  • Zuverlässigkeit
    Halten Sie sich an Vereinbarungen
  • Hier ein Beispiel für eine Vereinbarung: Manchmal macht das Jobcenter für Sie einen Termin beim Arzt oder beim Psychologen. Das ist eine Vereinbarung. Weil das eine Vereinbarung ist, MÜSSEN Sie also zu der Untersuchung beim Arzt oder beim Psychologen hingehen.

    Eine besonders wichtige Vereinbarung ist die Eingliederungsvereinbarung. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag. Der Vertrag hilft Ihnen, eine Arbeit zu finden.

    In dem Vertrag steht, was das Jobcenter macht: Das Jobcenter hilft Ihnen, eine Arbeit zu finden. Sie bekommen Beratung und Informationen.

    Im Vertrag steht auch, was Sie selbst machen müssen: Sie müssen versuchen selbst eine Arbeit zu finden.

    Dazu gehört zum Beispiel:

    • ein Bewerbungstraining machen
    • ein Praktikum machen
    • eine Umschulung machen

    Der Vertrag gilt für sechs Monate. Danach gibt es einen neuen Vertrag.

Seien Sie erreichbar

Manchmal muss das Jobcenter schnell mit Ihnen sprechen. Das heißt:

  • lesen Sie immer die Briefe vom Jobcenter
  • gehen Sie zu den Terminen beim Jobcenter. Der Termin kann am gleichen Tag sein

Weil das passieren kann, müssen Sie an jedem Werktag (Montag bis Freitag) für das Jobcenter erreichbar sein.

Deshalb dürfen Sie auch nicht für mehrere Tage wegfahren.

Es gibt aber eine Ausnahme: Für 21 Tage im Jahr können Sie wegfahren. „Wegfahren“ heißt: Sie übernachten nicht zu Hause. Und Sie sind für das Jobcenter in dieser Zeit nicht erreichbar.

Aber Achtung: Sie können sich die Tage nicht einfach nehmen, wann immer Sie wollen. Sie müssen zuerst einen Antrag beim Jobcenter stellen. Und das Jobcenter muss zustimmen.

Und wenn Sie wieder da sind, müssen Sie sich persönlich beim Jobcenter zurückmelden. Bringen Sie Ihren Ausweis mit.

Wenn Sie sich nicht daran halten, bekommen Sie kein Geld mehr vom Jobcenter oder müssen sogar Geld zurückzahlen.

Wann müssen Sie Geld zurückzahlen? Zum Beispiel, wenn…

  • Sie länger als 21 Tage wegfahren
  • Sie sich nicht zurückmelden

Suchen Sie sich eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum

Nehmen Sie zumutbare Arbeit an

Sie bekommen Geld vom Jobcenter. Deshalb müssen Sie jede zumutbare Arbeit annehmen. Das heißt: Wenn Sie eine Arbeit finden oder wenn das Jobcenter eine Arbeit für Sie hat, dann müssen Sie diese Arbeit auch machen.

Zumutbare Arbeit bedeutet: Sie schaffen die Arbeit körperlich und geistig.

Sie müssen eine Arbeit auch annehmen, wenn…

  • Sie einen anderen Beruf gelernt haben
  • Sie diese Arbeit noch nicht gemacht haben
  • der Arbeitsplatz schlechter ist als Ihr letzter Arbeitsplatz
  • der Arbeitsplatz weiter weg von zu Hause ist

Sagen Sie Bescheid, wenn sich etwas ändert

Wenn sich bei Ihnen etwas ändert, informieren Sie sofort das Jobcenter darüber. Das nennt man: Mitteilungspflicht. Wenn Sie nicht Bescheid sagen, kann das Jobcenter Sie nicht gut unterstützen. Und das Jobcenter kann Ihr Geld nicht richtig ausrechnen. Dann müssen Sie vielleicht Geld zurückzahlen. Wenn Sie nicht die Wahrheit sagen, können Sie bestraft werden.

Halten Sie sich an die Regeln

Sie müssen sich an die Regeln halten.

Sie halten sich NICHT an die Regeln, wenn Sie beispielsweise…

  • nicht zum Termin beim Jobcenter kommen
  • nicht mit bei einer Maßnahme mitmachen
  • eine Maßnahme anfangen, aber dann nicht mehr hingehen
  • keine Arbeit suchen
  • nicht arbeiten wollen

Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, dann haben Sie Nachteile. Sie bekommen weniger Geld oder gar kein Geld. Manchmal gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel: Sie haben einen wichtigen Grund und können nicht zum Termin kommen. Dann müssen Sie uns diesen Grund sagen.

Unterschreiben Sie das Dokument vom Jobcenter

Beim Beratungsgespräch bekommen Sie ein Dokument vom Jobcenter. Bitte unterschreiben Sie das Dokument. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift: „Ich habe das Info-Heft gelesen. Der Mitarbeiter vom Jobcenter hat meine Fragen beantwortet. Ich habe alles verstanden.“

Leistungsbereich:
Hilfe mit Arbeitslosengeld 2

Das Jobcenter hilft Ihnen auch mit Geld. Das bedeutet: Wenn Sie kein Geld oder nur wenig Geld haben, bekommen Sie Grundsicherung für Arbeit-Suchende. Ein anderes Wort dafür ist Arbeitslosen-Geld 2. Viele Menschen sagen Hartz 4.

Das Jobcenter hilft Ihnen…

  • damit Sie genug Geld für Ihr Leben haben
  • damit Sie Ihre Wohnungsmiete bezahlen können
  • damit Sie eine Krankenversicherung und eine Pflege-Versicherung haben

Manchmal helfen wir auch mit Sachen. Zum Beispiel…

  • ein Gutschein für Essen
  • oder wir bezahlen einen Sportkurs für Ihre Kinder.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter brauchen, müssen Sie zuerst einen Antrag stellen. Den Antrag bekommen Sie beim Jobcenter oder im Internet.

Das Arbeitslosengeld 2 bekommen Sie immer nur für einige Monate. Wenn Sie danach weiter Arbeitslosengeld 2 brauchen, müssen Sie wieder einen Antrag stellen. Bitte benutzen Sie dann das Formular „Weiter-Bewilligungs-Antrag“.

Wir helfen auch Ihrer Familie, wenn Sie zusammen mit Ihrer Familie wohnen und Ihre Familien-Mitglieder kein Geld haben. Oder Ihre Familienmitglieder zu wenig Geld für Ihr Leben haben. Ihre Familie ist dann eine Bedarfs-Gemeinschaft. Einige Familienmitglieder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft können vielleicht nicht arbeiten. Zum Beispiel: Kinder oder Menschen, die lange krank sind.

Wenn Familienmitglieder nicht arbeiten können, bekommen auch sie Geld. Das Geld heißt Sozialgeld. Das Geld bekommen Sie auch dann, wenn Sie selbst nicht arbeiten können, weil Sie krank sind oder weil Sie eine Behinderung haben. Dann sprechen Sie mit uns.

Sie möchten einen Antrag für Arbeitslosengeld 2 stellen? Den Antrag bekommen Sie beim Jobcenter oder im Internet.

Das macht das Jobcenter für Sie 

Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch haben. Das bedeutet: Wir prüfen, ob Sie Arbeitslosengeld 2 bekommen können.

Sie können Arbeitslosengeld 2 bekommen, wenn…

  • Sie 15 Jahre alt oder älter sind
  • Sie jeden Tag mindestens 3 Stunden arbeiten können
  • Sie in Deutschland wohnen
  • Sie keine Altersrente bekommen
  • Sie kein Geld von einem anderen Amt bekommen

Damit Sie Arbeitslosengeld 2 bekommen, müssen wir zuerst Folgendes Prüfen:

  • haben Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft kein Geld oder zu wenig Geld zum Leben?
  • haben Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft kein Vermögen und keine wertvollen Sachen (z.B. ein Haus oder ein teures Auto)?

Falls beides nicht der Fall ist, können Sie Geld vom Jobcenter bekommen.

Sie müssen dafür allerdings zwei Dinge tun:

  • Sie müssen dem Jobcenter alles über Ihr Geld sagen.
  • Sie müssen dem Jobcenter Ihre Sachen zeigen.

Wenn das Jobcenter Ihre Sachen geprüft hat, bekommen Sie einen Brief. Der Brief heißt Bescheid.

In dem Bescheid können zwei Dinge stehen:
„Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2“
Oder
„Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2“

In dem Brief steht auch, wieviel Geld Sie bekommen. Das Geld heißt: Regelbedarf. Das ist das Geld, das Sie oder Ihre Bedarfsgemeinschaft jeden Monat für Ihr Leben bekommen.

Der Regelbedarf wird zum Beispiel für diese Sachen verwendet:

  • Essen und Trinken
  • Kleidung
  • Strom für Geräte in Ihrem Haushalt
  • Körperpflege
  • Telefon, Handy, Internet und Fax
  • Freizeit und Kultur

Achtung: Sie müssen auch sparen, damit Sie Geld haben, wenn etwas kaputtgeht.

Teilen Sie das Geld gut ein.

Ein Beispiel: Sie haben eine Hausratsversicherung oder eine Haftpflichtversicherung und bezahlen die gesamte Rechnung einmal im Jahr. In diesem Fall müssen Sie jeden Monat etwas sparen, damit Sie die Rechnung bezahlen können.

Manchmal zahlt das Jobcenter noch mehr. Das nennt man: Mehrbedarf.

Zum Beispiel: Sie können Geld bekommen, wenn Sie schwanger sind oder wenn Sie alleine Ihr Kind erziehen. Sie können auch Geld fürs Wohnen bekommen.

Sie bekommen Geld, damit Sie Ihre Wohnungsmiete bezahlen können. Sie bekommen auch Geld, wenn Sie ein eigenes Haus haben.

In diesem Fall gibt es aber besondere Regeln:

  • Die Wohnung oder das Haus dürfen nicht zu groß sein
  • Die Wohnung oder das Haus dürfen nicht zu teuer sein

Sie können auch Geld für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bekommen. Das Jobcenter bezahlt Ihre Krankenversicherung und Ihre Pflegeversicherung. Das Jobcenter bezahlt das Geld direkt an die Versicherung.

Kinder und Jugendliche bekommen Geld

Kinder und Jugendliche sollen in der Schule und in der Freizeit dabei sein können. Auch wenn die Eltern wenig Geld haben und Arbeitslosengeld 2 bekommen. Deshalb bekommen Kinder und Jugendliche auch Geld vom Jobcenter. Das Geld heißt: „Leistungen für Bildung und Teilhabe“.

Sie bekommen Geld für diese Sachen:

  • Ausflüge und für Klassenfahrten
  • Schulsachen und Schulbücher
  • Busfahrten zur Schule
  • Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten
  • Sportverein oder Musikschule

Vielleicht braucht das Kind oder der Jugendliche Nachhilfe. Dann bezahlt das Jobcenter auch die Nachhilfe.

Sie möchten Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind? Dann stellen Sie einen Antrag. Der Antrag heißt: „Bildung und Teilhabe“. Sie bekommen den Antrag im Jobcenter oder im Internet.

Sie müssen keinen Rundfunk-Beitrag (GEZ) zahlen

Rundfunk-Beitrag ist das Geld, das Sie jeden Monat für Fernsehen und Radio bezahlen müssen. Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen, müssen Sie keinen Rundfunk-Beitrag bezahlen. Sie haben zusammen mit Ihrem Bescheid von Arbeitslosen-Geld 2 eine Bescheinigung bekommen. Die Bescheinigung heißt: „Bescheinigung für die Befreiung der Rundfunk-Beitrags-Pflicht“.

Damit Sie eine Befreiung bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag finden Sie im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de. Sie müssen diesen Antrag ausfüllen. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, schicken Sie ihn zusammen mit der Bescheinigung vom Jobcenter an diese Adresse:

ARD, ZDF und Deutschland-Radio Beitrags-Service
50656 Köln

Wir weisen Sie auf den Datenschutz hin

Sie geben uns viele Infos über sich und über Ihr Leben. Die Infos nennt man auch Daten.

Zum Beispiel:

  • wie viel Geld sie verdienen.
  • wann Ihr Geburtstag ist.
  • ob Sie ein Kind bekommen.

Ihre Daten sollen ein Geheimnis sein. Nur das Jobcenter darf Ihre Daten haben. Niemand sonst darf Ihre Daten bekommen. Sie haben ein Recht, dass die Daten geheim bleiben. Das nennt man Datenschutz.

Es gibt viele Regeln zum Datenschutz. Die Regeln stehen im Gesetz.

Im Gesetz steht zum Beispiel:

  • welche Daten das Jobcenter haben darf
  • wie das Jobcenter Ihre Daten benutzen darf

Das Jobcenter hat Ihre Daten auf dem Computer gespeichert. Das Jobcenter verarbeitet Ihre Daten weiter. Das Jobcenter darf Ihre Daten an andere Ämter weitergeben. Dafür muss es einen Grund geben.

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      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

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