Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Alle Menschen sollen auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen haben, Beruf und Familie vereinbaren zu können. Darum gibt es in den Jobcentern und Arbeitsagenturen die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). Die Aufgabe der Beauftragten ist gesetzlich in §18e SGBII festgeschrieben.
Die BCA soll sicherstellen, dass Männer und Frauen gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt haben. Daher berät und unterstützt sie Kundinnen und Kunden sowie Arbeitgeber und Organisationen zu den Themen:
- Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung
- Frauenförderung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
- Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung als beruflichen Wiedereinstieg nach einer Familienphase
Zudem ist sie in diversen Netzwerken aktiv, koordiniert und vernetzt Informationen und Daten und ist Ansprechpartnerin für Themengebiete wie:
- Kinderbetreuung
- Arbeitszeitmodelle
- Teilzeitausbildung
- Beschäftigungschancen für Alleinerziehende