Sie fragen sich wie teuer Ihre Wohnung in Worms sein darf?
Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Worms die Bruttokaltmiete (Bsp. Bruttokaltmiete= Kaltmiete + Betriebskosten).
Die maximalen Richtwerten des Jobcenter Worms finden Sie hier. Ab 01.10.2024 ergeben sich folgende Werte, gemessen an der Personenzahl und Wohnfläche.
Für jede weitere Person kommen je 15 qm Wohnfläche 129,00 € hinzu.
Sie fragen sich nun, wie sich diese Kosten zusammensetzen?
Sie planen einen Umzug nach Worms und haben den Mietvertrag noch nicht unterzeichnet?
Sprechen Sie bitte beim Jobcenter Worms vor, damit Ihr Umzug zugesichert werden kann. Bitte bringen sie eine bereits ausgefüllte Mietbescheinigung und gegebenenfalls den noch nicht unterzeichneten Mietvertrag zur Vorsprache mit.
Folgen unangemessener Kosten
Sind Ihre Unterkunftskosten höher als die angemessenen Beträge, kann Sie das Jobcenter nach Ablauf der Karenzzeit auffordern, die Kosten auf die angemessenen Höchstbeträge zu vermindern. Ist Ihnen nicht möglich, die Kosten zu reduzieren und tragen Sie keine sonstigen nachvollziehbaren Gründe vor, weshalb eine Absenkung der Kosten (z. B. sparsamer Heiz- und Wasserverbrauch) tatsächlich nicht möglich ist, erkennt das Jobcenter nur noch die angemessenen Höchstbeträge an. Somit müssen Sie dann die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den angemessenen Kosten selbst tragen oder in eine Unterkunft mit angemessenen Kosten umziehen.