Sie fragen sich wie teuer Ihre Wohnung in Worms sein darf?
Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Worms die Bruttokaltmiete (Bsp. Bruttokaltmiete= Kaltmiete + Betriebskosten).
Die maximalen Richtwerten des Jobcenter Worms finden Sie hier. Ab 01.01.2021 ergeben sich folgende Werte, gemessen an der Personenzahl und Wohnfläche.
Für jede weitere Person kommen je 15 qm Wohnfläche 106,00 € hinzu.
Sie fragen sich nun, wie sich diese Kosten zusammensetzen?

Sie planen einen Umzug nach Worms und haben den Mietvertrag noch nicht unterzeichnet?
Sprechen Sie bitte beim Jobcenter Worms vor, damit Ihr Umzug zugesichert werden kann. Bitte bringen sie eine bereits ausgefüllte Mietbescheinigung und gegebenenfalls den noch nicht unterzeichneten Mietvertrag zur Vorsprache mit.
Sie wohnen bereits in Worms, aber die Kosten der Unterkunft sind unangemessen. Ihren Mietvertrag haben Sie trotzdem bereits unterzeichnet – Was passiert nun?
Nach dem Ablauf von 6 Monaten werden nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen, die Differenz müssen Sie als Mieter dann selbst tragen. Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind, richtet sich nach dem Einzelfall. Die Angemessenheitsgrenze legt die Stadt Worms fest.
Falls Sie die Differenz nicht selbst bezahlen können, wird geprüft, ob Sie die Wohnung wechseln müssen (Kostensenkungsverfahren).
Nähere Informationen zu Ihrem Sachverhalt erhalten Sie in diesem Fall von Ihrem Sachbearbeiter.