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e-Services

Was ist das?

E-Services sind Dienstleistungen, die über das Internet mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden.

Welche Möglichkeiten gibt es ?

Im Bezug auf das Jobcenter Worms haben Sie die Möglichkeit Jobcenter.digital und das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen.

Unter folgendem Link finden Sie die eServices der Bundesagentur für Arbeit.

Hier können zum Beispiel online vorrangige Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Berufsausbildungsbeihilfe und weiteres beantragt werden.

Sie können sich ebenfalls Online auf Jobsuche begeben oder direkt mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber in Kontakt treten.

Nachrichten und Veränderungen ab sofort auch Online an das Jobcenter senden

Nutzen Sie den Postfachservice:

• Sichere Kommunikation direkt mit dem Jobcenter.
• Versand von Nachrichten an das Jobcenter unabhängig von Servicezeiten.
• weitere Kommunikationsmöglichkeit zum Ansprechpartnerin bzw. -partner im Jobcenter.
• Sie bekommen eine Sendebestätigung.
• Download Nachrichten als PDF-Dokument.

Sie möchten den Postfachservice nutzen?

    Kontakt

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    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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