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Fallmanagement

Gemeinsam in Ihr neues Leben

  • Sie sind in einer schwierigen Lebenssituation?
  • Sie sind bereit, selbst aktiv zu werden und an Ihrer Situation etwas zum Positiven zu ändern?

Dann sollten Sie einen Blick auf das beschäftigungsorientierte Fallmanagement werfen!

Beim beschäftigungsorientierten Fallmanagement beraten, unterstützen und begleiten Sie qualifizierte Fallmanager:innen auf Ihrem Weg zur beruflichen Integration. Dabei betrachten die Fallmanager:innen mit Ihnen Ihre derzeitige Situation und definieren gemeinsam mit Ihnen Ziele.

Anschließend zeigen Sie Ihnen neue Wege auf und erarbeiten zusammen mit Ihnen passgenaue Angebote, die Ihnen helfen werden, Ihre persönliche Situation zu bewältigen. So kommen Sie Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt noch einen Schritt näher.

Sie haben Interesse an einem
Beratungstermin im Fallmanagement?

Wenden Sie sich an Ihre Vermittlungsfachkraft
persönlich oder telefonisch über
das Servicecenter
  • 06241 - 906772

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    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

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      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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