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Sie kommen aus dem Ausland und brauchen Hilfe bei dem Einstieg ins Berufsleben?

Dann sind Sie bei uns im Jobcenter Worms richtig!

Unser Ziel ist es gemeinsam für Sie eine passende Arbeits- oder Ausbildungsstelle auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Vor der Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme muss vorher Vieles geklärt werden: Deutsch lernen, Abschlüsse anerkennen lassen, etc.
Aber auch hier helfen wir Ihnen gerne! Sie sind nicht alleine.

Gemeinsam planen wir mit Ihnen die nächsten Schritte und zeigen Ihnen die wichtigsten Anlaufstellen.

Was sind die wichtigsten Schritte vor der Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme?

Sprache

Für eine erfolgreiche Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme sind Deutschkenntnisse sehr wichtig: Das Jobcenter Worms hilft Ihnen den passenden Sprachkurs vor Ort zu finden, um so die deutsche Sprache zu erlernen und zu verbessern!

Anerkennung von Abschlüssen

Die Anerkennung schulischer und / oder beruflicher Abschlüsse kann ein wichtiger Schritt für eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme sein. Sprechen Sie daher Ihre Vermittlungsfachkraft an, bevor Ihnen Kosten für eine Anerkennung entstehen.

Ihre Vermittlungsfachkraft hilft Ihnen dabei, herauszufinden, ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann oder muss und welche Kosten dabei durch das Jobcenter Worms erstattet werden können.

Allgemeine Informationen zu dem Thema „Anerkennung“ finden Sie auch auf der Seite der Arbeitsagentur:

https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss

Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme

Bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche unterstützt Sie Ihre Vermittlungsfachkraft gerne! In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch werden Sie über die Fördermöglichkeiten beraten.

1. Schritt
2. Schritt
Schritt 3
Welches Sprachniveau brauche ich?
Für eine Arbeit im Helferbereich: A2-B1
Für eine Berufsausbildung: B2
Für ein Studium: C1
Kostet mich die Teilnahme am Sprachkurs etwas?
Um an einem kostenlosen Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen zu können, brauchen Sie eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sprachkurs. Sprechen Sie daher Ihre Vermittlungsfachkraft im Jobcenter Worms an.
Was muss ich tun, um mich zu einem Sprachkurs anzumelden?
Mit der Verpflichtung vom Jobcenter Worms können Sie sich bei den Sprachschulen vor Ort anmelden.
Wie kann ich Zuhause / online meine Deutschkenntnisse verbessern? 
Zum Glück, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten online seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Folgende Möglichkeiten haben Sie:

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre Vermittlungsfachkraft im Jobcenter Worms wenden.

Weitere Infos finden Sie unter

Migrationsberatungsstellen

AWO
Sozialbetreuung
Fachstelle für Migration und Integration
  • Brucknerstr. 3
    67549 Worms
  • 06241 - 56005
  • 06241 - 54729
Diakonisches Werk
Migrationsberatung & unabhängige Flüchtlingsberatung
Schwerpunkt Familienzusammenführung und Visum
  • Seminariumsgasse 4-6
    67547 Worms
  • 06241 - 92029-0
Internationaler Bund (IB)
Jugendmigrationsberatung
  • Rheinstr. 1
    67547 Worms
  • 06241 - 9474816
  • 06241 – 9474820

Sprachkursträger

IBLA Germany
  • Prinz-Carl-Anlage 3
    67547 Worms

  • 06241 - 304149
CJD Worms
  • Mainzer Straße 41
    67547 Worms
  • 06241 - 20277-0
Volkshochschule Worms (VHS)
  • Willy-Brandt-Ring 5
    67547 Worms

  • 06241 - 85342-53

Anerkennungsberatungsstellen

CJD Ludwigshafen
Allgemeine Anerkennungs- und Beratungsstelle
  • Markus Schanz
  • Amtsstraße 6
    
67059 Ludwigshafen

  • 0621 - 122669
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Anerkennung schulischer Abschlüsse
  • Willy-Brandt-Platz 3
    54290 Trier
  • 0651 - 9494-0
  • 0651 - 9494-170
IHK Rheinhessen
  • Rathenaustr. 20
    67547 Worms
  • 06241 - 911745

    Kontakt

    Allgemeiner Hinweis:
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      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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      können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
      Mit Termin von Mo.- Do. von 07:30 – 16:00 Uhr und Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
      Bei Notfällen ohne Termin von Mo.- Fr. von 08:30 – 11:00 Uhr
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