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Prima, doch das war noch nicht alles – hier erhalten Sie nun noch weitere Informationen!
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung.
Der Antrag auf Bürgergeld wirkt immer auf den Ersten des Monats zurück. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten.
Bürgergeld Anspruchsvoraussetzungen
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie sind erwerbsfähig und können mindestens 3 Stunden am Tag (15 Stunden/Woche) arbeiten
- Sie sind hilfebedürftig
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen prüft Ihr Sachbearbeiter.
Notwendige Unterlagen
bei Ihrer persönlichen Antragstellung
Bei jeder Neuantragstellung beraten Sie die Mitarbeiter im Jobcenter Worms über Ihren Leistungsanspruch.
Damit wir Ihren Anspruch schnell prüfen können, halten Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:
- Gültiger Personalausweis bzw. Pass, sowie aufenthaltsrechtlicher Status
- Lebenslauf
- Einkommensnachweise zum Beispiel: Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Arbeitsvertrag, Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen z.B. Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld. Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Alle Einkommenszuflüsse sind mit Nachweisen zu belegen (z.B. in Form von Kontoauszügen).
- aktuelle Nachweise über die Kosten der Unterkunft (z.B. Mietvertrag, Abschlagsplan Heizkosten)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft