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Versicherungen – Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung

Krankenkasse und Pflegeversicherung

Alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, erhalten eine Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für leistungsberechtigte Personen übernommen, die nicht anderweitig bereits pflichtversichert oder nicht familienversichert sind.

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag auf Leistungen Ihre Krankenkasse an und reichen Sie gegebenenfalls einen Nachweis ein.

Sind sie aktuell privat krankenversichert?
Sie können auch während des Bezuges bei Ihrer privaten Krankenkasse versichert bleiben. Für die Berechnung des Zuschusses müssen Sie uns den sogenannten Basistarif mitteilen. Bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II halbiert sich lt. Gesetz der Beitrag im Basistarif. Dieser wird dann seitens des Jobcenters übernommen.
Rentenversicherung
Die Zeit des Bürgergeld-Bezuges wird durch Jobcenter Worms an die Rentenversicherung gemeldet.

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    Hinweis zur Terminvereinbarung
    Aufgrund der aktuellen Situation ist derzeit leider keine gewöhnliche Terminvereinbarung möglich. Sie können das Kontaktformular nutzen um mit uns in Kontakt zu treten.

    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

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    Terminwünsche
    können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
    (Montag bis Freitag von 8.00—18.00 Uhr)
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