Krankenkasse und Pflegeversicherung
Alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, erhalten eine Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für leistungsberechtigte Personen übernommen, die nicht anderweitig bereits pflichtversichert oder nicht familienversichert sind.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag auf Leistungen Ihre Krankenkasse an und reichen Sie gegebenenfalls einen Nachweis ein.