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11.07.2022 - Allgemein

Einmalzahlung an Kunden des Jobcenters und Kinderbonus muss nicht beantragt werden / Auszahlungen erfolgen im Laufe des Juli

Kund:innen des Jobcenters Worms, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder in Regelbedarfsstufe 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt, und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden.

Einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen und muss ebenfalls nicht extra beantragt werden.

Gleichzeitig macht das Jobcenter Worms bei beiden Leistungen darauf aufmerksam, dass eine Auszahlung aus technischen Gründen bundesweit in mehreren Etappen erfolgt und das Jobcenter Worms keinen Einfluss darauf hat, an welchen Tagen die Auszahlung erfolgt.

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