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14.07.2021 - Allgemein

Kinderfreizeitbonus kommt im August

Pressemitteilung Nr. 44/ 2021

Die pandemiebedingten Einschränkungen stellen insbesondere für Kinder und Jugendliche eine besondere Belastung dar.
Zum Ausgleich wurde im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro beschlossen. Diese Leistung soll die Folgen der Pandemie abfedern und Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dabei unterstützen, in den Ferien Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Das Jobcenter Worms weist darauf hin, dass für die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus ist kein separater Antrag erforderlich ist.

Einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben minderjährige Personen, die für den Monat August 2021 im Jobcenter Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen.
Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf den Kinderzuschlag durch die Familienkasse haben, erhalten den Kinderfreizeitbonus nicht vom Jobcenter, sondern direkt von der Familienkasse.

Soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, zahlt das Jobcenter den Kinderfreizeitbonus ab der 32. Kalenderwoche automatisiert aus; ein schriftlicher Bescheid wird dann auch versandt.

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