Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss weiterhin beim Jobcenter vorgelegt werden
ArbeitgeberInnen sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten
ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
ArbeitnehmerInnen müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die
Pflicht zur Vorlage einer Bescheinigung ist nicht mehr vorgesehen.
Für KundInnen des Jobcenters in Worms gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar
2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
im Krankheitsfall vorlegen.
Das Jobcenter Worms weist darauf hin, die Bescheinigung aktiv beim Arzt einzufordern.
Die Vorlage ist wichtig, damit weiterhin Leistungen gezahlt werden können.
Auch TeilnehmerInnen an Weiterbildungs- oder Fördermaßnahmen müssen im
Krankheitsfall eine Bescheinigung vorlegen.
Die Vorlage beim Jobcenter kann dann übrigens auch auf digitalem Weg erfolgen.
Im Bereich jobcenter digital lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen
Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen.
Auch das Einscannen und der Versand per Mail ist möglich.