Ukraine – Beantragung von SGB II Leistungen ab 01.06.2022
Bundes- und Landesregierungen haben sich darauf verständigt, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter erhalten. Damit verbunden ist unter anderem eine bessere medizinische Versorgung durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
Bereits jetzt macht das Jobcenter Worms darauf aufmerksam, dass die Leistungen der Grundsicherung nicht automatisch gewährt werden, sondern hierfür ein eigener Antrag gestellt werden muss. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür zunächst nicht erforderlich, da die entsprechenden Anträge telefonisch von Montag bis Freitag unter 06241-906-555 oder rund um die Uhr per Mail an das Postfach jobcenter-worms.ukraine@jobcenter-ge.de gestellt werden können. Das Jobcenter wird sich dann mit den Antragstellern in Verbindung setzen und nötige Antragsunterlagen per Post zusenden und falls nötig, Termine vereinbaren.
Informationen, auch in ukrainischer Sprache, stehen ab sofort auch auf der Website des Jobcenters Worms unter www.jobcenter-worms.de zur Verfügung und werden bei Bedarf aktualisiert und erweitert.
Anbei die Kurzinformation zum Arbeitslosengeld II auf Ukrainisch: