Kontakt
Ihre
Meinung
13.04.2022 - Allgemein

Ukraine – Beantragung von SGB II Leistungen ab 01.06.2022

Bundes- und Landesregierungen haben sich darauf verständigt, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter erhalten. Damit verbunden ist unter anderem eine bessere medizinische Versorgung durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.

Bereits jetzt macht das Jobcenter Worms darauf aufmerksam, dass die Leistungen der Grundsicherung nicht automatisch gewährt werden, sondern hierfür ein eigener Antrag gestellt werden muss. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür zunächst nicht erforderlich, da die entsprechenden Anträge telefonisch von Montag bis Freitag unter 06241-906-555 oder rund um die Uhr per Mail an das Postfach jobcenter-worms.ukraine@jobcenter-ge.de gestellt werden können. Das Jobcenter wird sich dann mit den Antragstellern in Verbindung setzen und nötige Antragsunterlagen per Post zusenden und falls nötig, Termine vereinbaren.
Informationen, auch in ukrainischer Sprache, stehen ab sofort auch auf der Website des Jobcenters Worms unter www.jobcenter-worms.de zur Verfügung und werden bei Bedarf aktualisiert und erweitert.

Anbei die Kurzinformation zum Arbeitslosengeld II auf Ukrainisch:

 

 

 

 

 

 

 

Kurzinformation-Deutsch

Kurzinformation-ukrainisch

Flyer-Ukrainisch

Flyer-Deutsch 

 

    Kontakt

    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

      Allgemeiner Hinweis:
      Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Rufen Sie uns an
      Terminwünsche
      können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
      Mit Termin von Mo.- Do. von 07:30 – 16:00 Uhr und Fr. 07.30 – 12.00 Uhr Bei Notfällen ohne Termin von Mo.- Fr. von 07:30 – 10:00 Uhr
      Senden Sie uns eine Mail

      oder nutzen Sie unser Kontaktformular