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08.03.2022 - Allgemein

Jobcenter informiert – Ausgabe 03/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

vor Ihnen liegt die zweite Ausgabe von „Jobcenter Worms informiert“. Hierbei handelt es sich um die Ausgabe aus dem vergangenen Jahr.
Mit diesem Medium möchten wir Sie drei bis vier Mal im Jahr über die Arbeit des Jobcenters Worms informieren.
Dabei werden Berichte über unsere Arbeit, Informationen über Veranstaltungen, Rechtsänderungen und Tipps im Mittelpunkt der jeweiligen Ausgaben stehen.

Jobcenter Informiert Ausgabe 03/2021

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      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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