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Kosten für Unterkunft und Heizung

Sie fragen sich wie teuer Ihre Wohnung in Worms sein darf?

Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Worms die Bruttokaltmiete (Bsp. Bruttokaltmiete= Kaltmiete + Betriebskosten).

Die maximalen Richtwerten des Jobcenter Worms finden Sie hier. Ab 01.04.2023 ergeben sich folgende Werte, gemessen an der Personenzahl und Wohnfläche.

1 Person / max. 50 qm
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 435,50 €
2 Personen / max. 60 qm
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 470,80 €
3 Personen / 80 qm
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 636,00 €
4 Personen / 90 qm
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 722,70 €
5 Personen / 105 qm
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 843,15 €
6 Personen / 120 qm
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 963,60 €
7 Personen / 135 qm
Betrag der Bruttokaltmiete (bedeutet Nettokaltmiete einschließlich kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten): 1084,05 €

Für jede weitere Person kommen je 15 qm Wohnfläche 120,45 € hinzu.

Sie fragen sich nun, wie sich diese Kosten zusammensetzen?

Kosten für Unterkunft

Sie planen einen Umzug nach Worms und haben den Mietvertrag noch nicht unterzeichnet?

Sprechen Sie bitte beim Jobcenter Worms vor, damit Ihr Umzug zugesichert werden kann. Bitte bringen sie eine bereits ausgefüllte Mietbescheinigung und gegebenenfalls den noch nicht unterzeichneten Mietvertrag zur Vorsprache mit.

Folgen unangemessener Kosten

Sind Ihre Unterkunftskosten höher als die angemessenen Beträge, kann Sie das Jobcenter nach Ablauf der Karenzzeit auffordern, die Kosten auf die angemessenen Höchstbeträge zu vermindern. Ist Ihnen nicht möglich, die Kosten zu reduzieren und tragen Sie keine sonstigen nachvollziehbaren Gründe vor, weshalb eine Absenkung der Kosten (z. B. sparsamer Heiz- und Wasserverbrauch) tatsächlich nicht möglich ist, erkennt das Jobcenter nur noch die angemessenen Höchstbeträge an. Somit müssen Sie dann die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den angemessenen Kosten selbst tragen oder in eine Unterkunft mit angemessenen Kosten umziehen.

Sie benötigen Unterstützung für Ihre Kaution?
Sofern Sie die Kaution für Ihre Wohnung nicht selbst aufbringen können, können Sie dafür ein Darlehen im Jobcenter Worms beantragen. Wichtig ist, dass Sie den entsprechenden Antrag (siehe Download-Center) vor Abschluss des Mietvertrages stellen und diesen gemeinsam mit dem nicht-unterschriebenen Mietvertrag einreichen.
Mietschulden?
Wenden Sie sich auch hier bitte an die Stadtverwaltung Worms. Ein Antrag auf ein Darlehen bei Mietschulden ist im Download-Center hinterlegt. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Stadtverwaltung Worms finden Sie unter folgendem Link:
Sie benötigen Unterstützung bei Energierückständen?
Sofern Sie Energierückstände haben und Ihnen die Sperrung durch Ihr Versorgungsunternehmen droht, können Sie beim Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ein Darlehen im Jobcenter Worms beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Download-Center.

    Kontakt

    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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