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Ihre
Meinung
Schwerbehinderte/Gleichgestellte/Rehabilitanden

Besondere Unterstützungsmöglichkeiten

  • Sie sind von einer Behinderung bedroht?
  • Sie haben bereits einen Grad der Behinderung / Gleichstellung anerkannt bekommen?
  • Es wurde bei Ihnen ein Rehabilitationsbedarf festgestellt?

Dann werden Sie im Jobcenter Worms von spezialisierten Fachkräften beraten und betreut.
Wir informieren und unterstützen Sie beim Einstieg ins Berufsleben und begleiten Sie, damit Sie in der Arbeitswelt langfristig Fuß fassen können!

Aus Sicht eines Schwerbehinderten Menschen oder eines Rehabilitanden bedarf es oft besonderer Hilfen, die auf den individuellen Bedürfnissen angepasst sind, z.B. eine besondere Arbeitsplatzgestaltung.

Sonstige Beratungsstellen

Hier werden alle Anliegen bzgl. Rehabilitation und Teilhabe besprochen – kostenlos und unabhängig von dem Wohnort jedes Einzelnen. In diesem Format werden „Betroffene“ von „Betroffenen“ beraten.
Teilhabe am Arbeitsleben
Versicherungsangelegenheiten für Bürger
  • Rathaus Worms
  • 06241 853 57 - 02 oder - 03
Ergänzung unabhängige Teilhabeberatung
EUTB

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    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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