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Über das Jobcenter Worms

Verantwortlichkeiten des
Jobcenters Worms

Das Jobcenter Worms zahlt das Bürgergeld aus. Falls andere Mittel oder Sozialleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld) nicht ausreichen, übernimmt das Jobcenter also die finanzielle Grundsicherung von arbeitssuchenden Wormser:innen, um ihren Lebensunterhalt zu decken.

Derzeit betreut und berät der soziale Arbeitsmarktdienstleister ca. 6000 Bezieher:innen von Bürgergeld. Das oberste Ziel des Jobcenters ist es, diese Zahl möglichst zu senken, indem es die Bezieher:innen unterstützt, den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten zu können. Dies ist auch für die gesellschaftliche Integration von großer Bedeutung.

Darüber hinaus berät das Jobcenter Worms seine Kund:innen zu leistungsrechtlichen Angelegenheiten – ebenfalls mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

Das Jobcenter Worms berät zudem interessierte Wormser Arbeitgeber:innen bei der Einstellung von (Langzeit-)Arbeitslosen. Zugleich unterstützt es bei der Personalsuche und entscheidet über mögliche Lohnzuschüsse.

Das Jobcenter als gemeinsame
Einrichtung von Bund und Kommune

Das Jobcenter Worms ist eine sogenannte „gemeinsame Einrichtung” von Bund und Kommune. Gemäß § 44c Sozialgesetzbuch II sind die beiden Träger die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Worms. Die Arbeit des Jobcenters Worms und seine Einbindung in die lokalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Stadt wird über drei
Entscheidungsträger/-gremien gesteuert:

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist für die laufenden Geschäfte und die Umsetzung der fachlichen Aufgaben verantwortlich. Geschäftsführer des Jobcenters Worms ist Jürgen Rajewicz, der durch seinen Vertreter Markus Holzmann (links im Bild) unterstützt wird.

Trägerversammlung

Das Jobcenter Worms als gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreter:innender Agentur für Arbeit Mainz und der Stadt Worms je zur Hälfte vertreten. Derzeit gewählter Vorsitzender ist Herr Waldemar Herder, Beigeordneter der Stadt Worms.

Die Trägerversammlung bestimmt unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.

In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt.

Beirat

Mindestens zweimal jährlich tagt der Beirat des Jobcenters Worms. Den Vorsitz führt die derzeit gewählte Vorsitzende Frau Heike Strack (Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mainz).

Die 20 Mitglieder dieses Gremiums setzen sich aus Vertreter:innen der Wohlfahrtsverbände, der politischen Fraktionen im Rat der Stadt Worms, der Kreishandwerkerschaft, der IHK, Gewerkschaften, Kirchen und Vertretern des Stadtsportverbandes zusammen.

Der Beirat hat eine Beratungsfunktion, er soll bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten helfen, die Rahmenkriterien der Arbeitsmarktpolitik mit erarbeiten, Zukunftsthemen ansprechen und den gesellschaftlichen Konsens fördern.

Geschäftsführung
Trägerversammlung
Beirat

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      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

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      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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