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Bürgergeld – Anspruchsvoraussetzungen & die Beantragung der Sozialleistung
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Prima, doch das war noch nicht alles – hier erhalten Sie nun noch weitere Informationen!

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung.

Der Antrag auf Bürgergeld wirkt immer auf den Ersten des Monats zurück.  Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten.

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Bürgergeld Anspruchsvoraussetzungen

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie sind erwerbsfähig und können mindestens 3 Stunden am Tag (15 Stunden/Woche) arbeiten
  • Sie sind hilfebedürftig
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt
Hilfebedürftig heißt
Sie können Ihren Lebensunterhalt gar nicht oder zumindest nicht vollständig mit Ihrem eigenen Einkommen (oder dem Ihrer Bedarfsgemeinschaft) bestreiten, weil Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Erwerbsfähig heißt
Sie sind nicht durch eine Krankheit oder Behinderung daran gehindert, zu arbeiten. Wenn Sie nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sie Sozialgeld erhalten.

Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen prüft Ihr Sachbearbeiter.

Notwendige Unterlagen
bei Ihrer persönlichen Antragstellung

Bei jeder Neuantragstellung beraten Sie die Mitarbeiter im Jobcenter Worms über Ihren Leistungsanspruch.

Damit wir Ihren Anspruch schnell prüfen können, halten Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Pass, sowie aufenthaltsrechtlicher Status
  • Lebenslauf
  • Einkommensnachweise zum Beispiel: Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Arbeitsvertrag, Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen z.B. Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld. Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Alle Einkommenszuflüsse sind mit Nachweisen zu belegen (z.B. in Form von Kontoauszügen).
  • aktuelle Nachweise über die Kosten der Unterkunft (z.B. Mietvertrag, Abschlagsplan Heizkosten)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Sie, als Antragstellerin/Antragsteller werden als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet, wenn Sie mit anderen Menschen zusammen leben und Verantwortung füreinander übernehmen. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen werden von Ihrem Sachbearbeiter geprüft.

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      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      LobVerbesserungsvorschlägeKritikBeschwerde

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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      können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
      Mit Termin von Mo.- Do. von 07:30 – 16:00 Uhr und Fr. 07.30 – 12.00 Uhr Bei Notfällen ohne Termin von Mo.- Fr. von 07:30 – 10:00 Uhr
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