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Über 28-Jährige

Der Weg zum neuen Arbeitsplatz

Um den richtigen Arbeitsplatz für Sie zu finden, entwickeln wir zusammen mit Ihnen eine Strategie für die Jobsuche. Im ersten Schritt besprechen wir Ihre persönliche Situation:

  • Welche Fähigkeiten haben Sie?
  • Wie können Sie Ihre Chancen durch Weiterbildung erhöhen?
  • Welche Maßnahmen und Hilfen sind sinnvoll?

Wir finden gemeinsam mit Ihnen Antworten auf diese Fragen.
Anschließend erhalten Sie von uns Stellenvorschläge.

Und sollten wir feststellen, dass Sie eine Qualifizierung oder Unterstützung benötigen, suchen wir gemeinsam mit Ihnen die für ihre Situation passende Fördermaßnahme.

All das halten wir in einer Eingliederungsvereinbarung fest, die für beide Seiten das Handeln auf dem Weg zu Ihrer neuen Tätigkeit verbindlich festlegt.

Warum machen wir das?

  • Grundsätzlich muss eine Eingliederungsvereinbarung nach §15 SGB II abgeschlossen werden. Sie ist ein Vertrag zwischen Ihnen als Kund:in und dem Jobcenter Worms.
  • Wenn nötig, können auch weitergehende so genannte „flankierende Hilfen“ (Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung, Kinderbetreuung) vereinbart werden.
  • Die Eingliederungsvereinbarung hat im Beratungs- und Vermittlungsprozess einen hohen Stellenwert. Sie ist die der gemeinsame Leitfaden für die kommenden Monate.

    Kontakt

    Allgemeiner Hinweis:
    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass eine E-Mail mit Ihren Angaben an das Postfach des Jobcenter Worms erzeugt und versandt wird. Das Jobcenter Worms verarbeitet Ihre Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

      Ihre Meinung - Lob, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden

      Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind als Rückmeldung zur Qualität unserer Dienstleistungen wichtig, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und bereits gut laufende Verfahren weiter zu entwickeln. Ihre Meinung zählt und ist hierbei wichtig für uns.

      Ihre Nachricht wird vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Worms aufgenommen und bearbeitet,- bei Beschwerden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung und in einem Zeitfenster von 14 Tagen eine abschließende Stellungnahme.

      Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
      Sie können über die Kontaktformulare auf dieser Seite keinen förmlichen Rechtsbehelf, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen eine Entscheidung, einlegen. Wenn Sie einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Das ist das Schreiben, in dem Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht die Stelle, an die Sie sich wenden müssen.

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      können per Telefon: 06241 906-555 mitgeteilt werden.
      Mit Termin von Mo.- Do. von 07:30 – 16:00 Uhr und Fr. 07.30 – 12.00 Uhr Bei Notfällen ohne Termin von Mo.- Fr. von 07:30 – 10:00 Uhr
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